Wie werden unsere Dienstleistungen finanziert?

Für unsere Kunden mit anerkannten Pflegegrad übernimmt die zuständige Pflegekasse die Kosten unserer Dienstleistungen vollständig bzw. anteilig.

Als anerkannter ambulanter Betreuungsdienst rechnen wir unsere Einsätze direkt mit der zuständigen Pflegekasse ab.

Sollten Sie keinen anerkannten Pflegegrad besitzen, sind unsere Leistungen auch über private Zuzahlung möglich.

Der aktuell geltende Stundensatz liegt bei 38,40€ und gilt für Kunden mit anerkannten Pflegegrad sowie für unsere Privatkunden.

Wieviel Hilfe steht mir zu?

Je nach Pflegegrad stehen unseren Kunden unterschiedlich viele Stunden an Betreuung und Begleitung im Alltag zu. Dabei gilt, je höher der Pflegegrad, desto höher das Budget an möglichen Einsätzen.

Um das verfügbare Budget pro Monat zu bestimmen, ist eine Erstberatung immer notwendig.

Hier ein kleiner Überblick über das mögliche Stundenbudget:

Pflegegrad 1

  • 3 Std. Entlastungsleistungen pro Monat (je nach Summe der angesparten Entlastungsbeträge kann sich die Stundenanzahl erhöhen)


Pflegegrad 2

  • bis zu 15,5 Std. Entlastungsleistungen pro Monat


Pflegegrad 3

  • bis zu 22 Std. Entlastungsleistungen pro Monat


Pflegegrad 4

  • bis zu 26 Std. Entlastungsleistungen pro Monat


Pflegegrad 5

  • bis zu 30 Std. Entlastungsleistungen pro Monat