Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125€ pro Monat.

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden einzusetzen und dienst zur Unterstützung im Alltag sowie zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.

Nicht ausgeschöpfte Beträge können bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden.

Der Entlastungsbetrag kann z.B. für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden

Den Entlastungsbetrag richtig nutzen

Hilfe im Haushalt

Mit zunehmendem Alter oder zunehmender Pflegebedürftigkeit fallen oft alltägliche Dinge immer schwerer. Der Entlastungsbetrag kann zur Finanzierung einer Haushaltshilfe genutzt werden

Liebevolle Betreuung

Um die soziale Isolation zu vermeiden, kann der Entlastungsbetrag für Seniorenbetreuung genutzt werden.

Begleitung

Termine bei Ärzten, Physiotherapie oder Freizeitaktivitäten, oft haben viele Pflegebedürftige Angst, das Haus alleine zu verlassen. Nutzen Sie den Entlastungsbetrag für zuverlässige Begleitungen