Kurzzeitpflege
Definition:
Viele Pflegebedürftige sind nur für eine kurze Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt.
In diesen Fällen sieht die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 Leistungen für zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtungen vor.
Kostenübernahme:
Ab Pflegegrad 2 werden die Pflegekosten von den Pflegekassen übernommen. Weitere Kosten, wie Unterbringung und Verpflegung, müssen von Betroffenen selbst finanziert werden.
Für diese Kosten können Sie z.B. den Entlastungsbetrag nutzen.
Kurzzeitpflege beantragen:
Den Antrag für Kurzzeitpflege müssen Pflegebedürftige oder deren Angehörige direkt bei der zuständigen Pflegekasse stellen.
Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad - Übergangspflege
Wenn die häusliche Pflege nach einer Behandlung im Krankenhaus nicht gewährleistet werden kann, kann bei den Krankenkasse die Übergangspflege beantragt werden.
Die Übergangspflege ist eine Form der Kurzzeitpflege und erfolgt in dem Krankenhaus, wo die Behandlung durchgeführt wurde.
Die Übergangspflege ist auf maximal 10 Tage ausgelegt.
Kostenübernahme bei Übergangspflege:
Übernommen werden die reinen Pflegekosten, alle weiteren Kosten, wie Verpflegung und Unterbringung, müssen Betroffene selbst zahlen.