Pflegegeld
Pflegebedürftige können selbst darüber entscheiden wo und von wem Sie gepflegt werden möchten. Statt eines ambulanten Pflegedienstes kann die häusliche Pflege auch von Angehörigen oder Freunden übernommen werden.
Die Pflegeversicherung zahlt für diese Fälle dem Pflegebedürftigen das Pflegegeld. Über die Verwendung des Pflegegeldes kann der Pflegebedürftige selbst bestimmen. Es kann zB als Anerkennung für pflegende Angehörige genutzt werden.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 2: 316€
Pflegegrad 3: 545€
Pflegegrad 4: 728€
Pflegegrad 5: 901€