Pflegegrad und Pflegebedürftigkeit

Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können. Ein Pflegegrad wird immer bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit erteilt. 


"Pflegegrade erhalten Menschen, die in ihrer Selbständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind – zum Beispiel Demenzerkrankte, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte. Je nach Schwere der Beeinträchtigung erhalten sie im Rahmen einer Pflegebegutachtung einen der Pflegegrade: Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5."




Pflegebedürftigkeit: 
Laut Definition des Gesetzes sind damit Personen erfasst, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Das sind Personen, die körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.

Pflegegrad 1

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Im Pflegegrad 1 ist eine "geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit definiert".

Folgende Leistungen der Pflegeversicherung stehen Ihnen zu:

  • Betreuungs -und Entlastungsleistungen 125€ pro Monat
  • Pflegehilfsmittel bis zu 40€ pro Monat
  • Hausnotruf 25,50€ pro Monat
  • Wohnraumanpassung bis zu 4000€/Maßnahme (z.B. Einbau eines Treppenlifts)
  • Wohngruppenzuschuss 214€ pro Monat
  • Tages -oder Nachtpflege -> Verwendung des Entlastungsbetrages plus Zuzahlung
  • Überleitungspflege für max. 4 Wochen (als Kurzzeitpflege anzusehen) 1774€ pro Kalenderjahr
  • kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige


Tipp:
Menschen mit Pflegegrad 1 können den Betreuungs -und Entlastungsbetrag für die Grundpflege bei einem Pflegedienst verwenden.

Pflegegrad 2

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Im Pflegegrad 2 ist eine "erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" definiert.

Folgende Leistungen der Pflegeversicherung stehen Ihnen zu:

  • Pflegegeld  316€ pro Monat
  • Pflegesachleistungen  724€ pro Monat ( für z.B. Entlastungsdienste oder ambulante Pflegedienste)
  • Tages -und Nachtpflege  689€ pro Monat
  • Kurzzeitpflege  1774€ pro Kalenderjahr
  • Verhinderungspflege  1612€ pro Kalenderjahr
  • vollstationäre Pflege  770€ pro Monat
  • Betreuungs -und Entlastungsleistungen  125€ pro Monat
  • Pflegehilfsmittel  bis zu 40€ pro Monat 
  • Hausnotruf  25,50€ pro Monat
  • Wohnraumanpassung bis zu 4000€/Maßnahme
  • Wohngruppenzuschuss  214€ pro Monat


Tipp:

Bei nicht vollständig ausgeschöpften Pflegesachleistungen können bis zu 40% für Entlastungsleistungen umgewandelt werden.

Somit stehen Menschen mit Pflegegrad 2 bis zu 289€ für Entlastungsdienste zu.

Pflegegrad 3

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Im Pflegegrad 3 ist eine "schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" definiert.

Folgende Leistungen der Pflegeversicherung stehen Ihnen zu:

  • Pflegegeld  545€ pro Monat
  • Pflegesachleistungen  1363€ pro Monat ( für z.B. Entlastungsdienste oder ambulante Pflegedienste)
  • Tages -und Nachtpflege  1298€ pro Monat
  • Kurzzeitpflege  1774€ pro Kalenderjahr
  • Verhinderungspflege  1612€ pro Kalenderjahr
  • vollstationäre Pflege  1262€ pro Monat
  • Betreuungs -und Entlastungsleistungen 125€ pro Monat
  • Pflegehilfsmittel  bis zu 40€ pro Monat 
  • Hausnotruf  25,50€ pro Monat
  • Wohnraumanpassung bis zu 4000€/Maßnahme
  • Wohngruppenzuschuss  214€ pro Monat


Tipp:

Bei nicht vollständig ausgeschöpften Pflegesachleistungen können bis zu 40% für Entlastungsleistungen umgewandelt werden.

Somit stehen Menschen mit Pflegegrad 3 bis zu 545€ für Entlastungsdienste zu.

Pflegegrad 4

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Im Pflegegrad 4 ist eine "schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" definiert.

Folgende Leistungen der Pflegeversicherung stehen Ihnen zu:


  • Pflegegeld 728€ pro Monat
  • Pflegesachleistungen  1693€ pro Monat ( für z.B. Entlastungsdienste oder ambulante Pflegedienste)
  • Tages -und Nachtpflege  1612€ pro Monat
  • Kurzzeitpflege  1774€ pro Kalenderjahr
  • Verhinderungspflege  1612€ pro Kalenderjahr
  • vollstationäre Pflege  1775€ pro Monat
  • Betreuungs -und Entlastungsleistunge125€ pro Monat
  • Pflegehilfsmittel  bis zu 40€ pro Monat 
  • Hausnotruf  25,50€ pro Monat
  • Wohnraumanpassung bis zu 4000€/Maßnahme
  • Wohngruppenzuschuss  214€ pro Monat


Tipp:

Bei nicht vollständig ausgeschöpften Pflegesachleistungen können bis zu 40% für Entlastungsleistungen umgewandelt werden.

Somit stehen Menschen mit Pflegegrad 4 bis zu 677€ für Entlastungsdienste zu.

Pflegegrad 5 

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Im Pflegegrad 5 ist eine "schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ definiert.

Folgende Leistungen der Pflegeversicherung stehen Ihnen zu:


  • Pflegegeld 901€ pro Monat
  • Pflegesachleistungen 2095€ pro Monat ( für z.B. Entlastungsdienste oder ambulante Pflegedienste)
  • Tages -und Nachtpflege  1995€ pro Monat
  • Kurzzeitpflege  1774€ pro Kalenderjahr
  • Verhinderungspflege  1612€ pro Kalenderjahr
  • vollstationäre Pflege  2005€ pro Monat
  • Betreuungs -und Entlastungsleistungen  125€ pro Monat
  • Pflegehilfsmittel  bis zu 40€ pro Monat 
  • Hausnotruf  25,50€ pro Monat
  • Wohnraumanpassung bis zu 4000€/Maßnahme
  • Wohngruppenzuschuss  214€ pro Monat


Tipp:

Bei nicht vollständig ausgeschöpften Pflegesachleistungen können bis zu 40% für Entlastungsleistungen umgewandelt werden.

Somit stehen Menschen mit Pflegegrad 4 bis zu 838€ für Entlastungsdienste zu.