Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege

Ein plötzlicher Pflegefall in der Familie kann jederzeit auftreten, z.B. durch Schlaganfall, einen Unfall oder durch Verschlechterung einer bereits vorliegenden Erkrankung (z.B. Demenz).

Plötzlich stehen Familienangehörige vor der Herausforderung, Beruf und Pflege miteinander vereinbaren zu müssen. 

Durch das Pflegezeitgesetz, welches 2015 durch die Regierung verabschiedet wurde, soll die Pflege eines Angehörigen vereinfacht werden.

Durch das Pflegezeitgesetz haben pflegewillige Angehörige 2 Möglichkeiten, Beruf und Pflege miteinander zu vereinbaren:

  • bis zu zehntägige Arbeitsverhinderung


  • Pflegezeit/Familienpflegezeit


bis zu zehntägige Arbeitsverhinderung

Pflegezeit

Familienpflegezeit