Auch pflegende Angehörige/Pflegepersonen können erkranken oder aus anderen Gründen vorübergehend ausfallen (z.B. durch Urlaub).

Für diese Fälle übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 für bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege (bis zu 1612€ pro Kalenderjahr).

Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Stundenweise Verhinderungspflege ist immer dann sinnvoll, wenn die Pflegeperson nur stundenweise (nicht länger als 8 Stunden zusammenhängend) verhindert ist. Eine Begründung, aus welchem Grund die Pflegeperson verhindert ist, ist nicht notwendig.

Es ist immer sinnvoll, die stundenweise Verhinderungspflege von Entlastungsdiensten durchführen zu lassen, da diese oft die höheren, zeitlichen Kapazitäten haben. 



Leistungen der (stundenweise) Verhinderungspflege

  • Einkaufshilfe (z.B. durch Entlastungsdienste)
  • Hilfe beim Zubereiten von Mahlzeiten
  • Haushaltshilfe
  • Körperpflege 
  • Hilfestellung bei der Vorbereitung und Verabreichung von Medikamenten